Unfallratgeber und
Schadensabwicklung

Warum einen Sachverständigen hinzuziehen?

Wählen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen.

 

Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Gutachten sind erstattungspflichtig. Sollte jedoch nur ein Bagatellschaden vorliegen (Schadenhöhe unter 700 Euro), reicht als Schadennachweis meist ein Kostenvoranschlag.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Weitere Gründe

Infos zur Schadenabwicklung